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Eingriffe in Natur- und Landschaft müssen nach § 18 BNatSchG ausgeglichen werden. Für viele Bauherren mag dies ein Dorn im Auge sein, doch vergegenwärtigt man sich die tägliche Flächenversiegelung in Deutschland von rund 120 ha (84 ha in den alten Ländern; 36 ha in den neuen Ländern) so ist dieses Gesetz doch eine sinnvolle Regelung um unsere Naturhaushalt zu sichern und zu erhalten.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ihre Ersatzmaßnahme vor ihrer Haustür im Stadtwald Beelitz durchzuführen. Sie können damit einen Teil dazu beitragen, die Lebenssituation der Flora und Fauna im Stadtwald Beelitz aufzubessern und sehen, dass ihr Ausgleich sinnvoll investiert worden ist.

Von Waldumbaumaßnahmen bis zur Waldrandgestaltung können als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Stadtwald durchgeführt werden.